§109 GewO: Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Was muss es enthalten?
Zeugnissprache und Geheimcodes erkennen
„Stets bemüht" klingt positiv, bedeutet aber in der Praxis eine schlechte Note. Die häufigsten verschlüsselten Bewertungen — und wie man sie vermeidet.
Die fünfstufige Notenskala im Arbeitszeugnis
Von „sehr zur Zufriedenheit" bis „stets zur vollsten Zufriedenheit" — wie die Zufriedenheitsfloskeln Noten 1–5 entsprechen.
Wohlwollend und wahrheitsgemäß: kein Widerspruch
Das Bundesarbeitsgericht verlangt beides: Das Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein. Wie das funktioniert, ohne zu lügen.
Zwischenzeugnis: Wann und wie?
Ein Arbeitnehmer kann auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangen — bei Vorgesetztenwechsel, Beförderung oder auf Wunsch.
AGG: Was nicht ins Zeugnis darf
Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion, Behinderung — Hinweise auf Merkmale des AGG sind im Arbeitszeugnis unzulässig und können schadensersatzpflichtig machen.
Einfaches vs. qualifiziertes Zeugnis
Das einfache Zeugnis bescheinigt nur die Beschäftigung, das qualifizierte bewertet auch Leistung und Verhalten. Wann darf welches ausgestellt werden?