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AGGRecht

AGG: Was nicht ins Zeugnis darf

Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion, Behinderung — Hinweise auf Merkmale des AGG sind im Arbeitszeugnis unzulässig und können schadensersatzpflichtig machen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Dies gilt auch für Arbeitszeugnisse.

Typische Verstöße

Geschlechtsspezifische Formulierungen, die über die grammatikalisch korrekte Anrede hinausgehen (z. B. „als Mutter von zwei Kindern").

Hinweise auf Alter („trotz ihres Alters", „junge, dynamische Kollegin").

Nationalitäts- oder Herkunftshinweise („integrative Haltung", „gute Deutschkenntnisse" ohne fachlichen Bezug).

Religiöse oder weltanschauliche Merkmale, sofern sie nicht beruflich relevant sind.

Fairness-Check in Zeugnispilot

Vor dem Export prüft Zeugnis den Text auf potenziell diskriminierende Formulierungen — unabhängig von der gewählten Note.

Im Zweifel: sachlich und neutral formulieren. Leistung und Verhalten bewerten, keine Personeneigenschaften, die durch das AGG geschützt sind.

Zeugnispilot in der Praxis anwenden

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