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Zwischenzeugnis

Zwischenzeugnis: Wann und wie?

Ein Arbeitnehmer kann auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangen — bei Vorgesetztenwechsel, Beförderung oder auf Wunsch.

Neben dem Austrittszeugnis kann ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden — während das Arbeitsverhältnis noch besteht. Es dient als aktuelle Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Anspruchsvoraussetzungen

Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht typischerweise, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt — etwa bei Vorgesetztenwechsel, Beförderungsverfahren, Bewerbungen im Konzernverbund oder längerer Beschäftigungsdauer ohne Zeugnis.

Ein bloßer Wunsch ohne sachlichen Anlass berechtigt nicht zwingend zur Ausstellung. Im Zweifel sollte HR den Einzelfall prüfen.

Unterschied zum Austrittszeugnis

Das Zwischenzeugnis verwendet die Gegenwartsform („ist tätig", „erfüllt die Aufgaben") statt der Vergangenheitsform. Es enthält keinen Beendigungsabschnitt und keine Schlussformel mit Austrittsgrund.

Zeugnispilot wandelt ein Zwischenzeugnis per Klick in ein Austrittszeugnis um — Zeitform, Beendigungsabschnitt und Schlussformel werden angepasst, das Bewertungsniveau bleibt erhalten.

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