Das Arbeitszeugnis folgt einer etablierten Sprachkonvention: Formulierungen klingen wohlwollend, transportieren aber eine klare Bewertung. Gerichte und Fachliteratur haben über Jahrzehnte eine „Geheimcode"-Skala herausgebildet, die Personalabteilungen und Bewerber gleichermaßen kennen sollten.
Das Bundesarbeitsgericht verlangt, dass Zeugnisse wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sind. Verschleierte Abwertungen verstoßen gegen diese Pflicht — sie sind rechtlich angreifbar.
Häufige Geheimcodes
„Stets bemüht" — klingt positiv, bedeutet aber: Bemühen ohne Erfolg (Note 5).
„Mit Interesse bei der Sache" — suggeriert mangelnden Erfolg trotz Engagement.
„Verständnis für die Aufgaben" — deutet auf fehlende praktische Umsetzung hin.
„Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" — schwächt die Aussage deutlich ab (Note 5).
„Trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei" — wird oft als versteckter Hinweis auf Alkoholkonsum oder Geselligkeit gelesen.
Praxis für HR
Verwenden Sie die etablierten Zufriedenheitsfloskeln der Notenskala — sie sind gerichtlich anerkannt und für alle Beteiligten nachvollziehbar.
Zeugnispilot prüft automatisch auf bekannte Geheimcodes und warnt vor Formulierungen, die mit der gewählten Note nicht zusammenpassen.