§ 109 GewO unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Beide sind schriftlich auszustellen; der Unterschied liegt im Inhalt.
Einfaches Arbeitszeugnis
Enthält Angaben zur Art und Dauer der Beschäftigung — also wer wann in welcher Position tätig war. Keine Bewertung von Leistung oder Verhalten.
Der Arbeitnehmer kann es jederzeit verlangen. Der Arbeitgeber darf es ausstellen, wenn keine Bewertung gewünscht oder üblich ist.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Enthält zusätzlich eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung in der etablierten Zeugnissprache. Es ist der Regelfall in den meisten Branchen und bei längerer Beschäftigung.
Wird ein qualifiziertes Zeugnis verlangt, muss der Arbeitgeber es grundsätzlich ausstellen — es sei denn, berechtigte Gründe sprechen dagegen (selten).
Praxis
In der HR-Praxis ist das qualifizierte Zeugnis Standard. Das einfache Zeugnis kommt vor allem bei sehr kurzen Beschäftigungen oder auf ausdrücklichen Wunsch vor.
Zeugnispilot erzeugt standardmäßig qualifizierte Zeugnisse mit allen Pflichtabschnitten nach § 109 GewO.